Geldauflagen und Bußgelder

Geldauflagen und Bußgelder von Gerichten, Staatsanwaltschaften, Verwaltungs- und Finanzbehörden sind eine wertvolle Unterstützung unserer Arbeit. Mit Ihrer Zuweisung helfen Sie uns, Menschen zu befähigen den gesellschaftlichen Wandel aktiv mitzugestalten und gleichwertige Lebensverhältnisse zu erhalten.

Ihre Zuweisung ist bei uns in guten Händen

Der Verein Wertewandel garantiert die satzungsgemäße Verwendung der Zuweisungen und verpflichtet sich, den Eingang der zugewiesenen Geldauflagen zu überwachen und Zahlungseingang bzw. Zahlungsverzug zeitnah zu melden.

Gemeinnützigkeit

Wertewandel – Soziale Innovationen und demokratische Entwicklung e.V. (VR 33692 B) ist gemeinnützig anerkannt (laut Bescheid vom 23. 08. 2017).

 

Verwendung des Geldes

Wir verwenden die uns zugewiesenen Gelder ausschließlich für die in der Satzung vorgesehenen Zwecke.

 

Mitteilungspflicht

Wir sichern zu, die zuständige Behörde über den Erhalt oder Ausbleiben zugewiesener Geldauflagen fristgerecht zu informieren. Nach dem Jahresende werden wir die zuweisenden Stellen über die Höhe und Verwendung von eingegangenen Geldauflagen unterrichten.

 

Transparenz und Sorgfalt

Wir garantieren absolute Diskretion über alle Informationen zu den jeweiligen Vorgängen.

Für eingegangene Geldauflagen und Geldbußen stellen wir keine Spendenbescheinigung aus. Bitte verwenden Sie unseren separaten Überweisungsträger mit dem speziellen Verwendungszweckfeld und dem Aufdruck „Keine Spende“.

Haben Sie Fragen zu einem Zahlungseingang? Für Rückfragen erreichen Sie uns: telefonisch unter +49 (0)30 403 67 157-8, oder senden Sie eine E-Mail an

 

Geldauflagen-Materialien

Gerne stellen wir Ihnen Material zu Verfügung, um den Verfahrensablauf zu erleichtern.

Für Geldauflagen stehen separate Überweisungsträger zur Verfügung, die Sie hier downloaden können. Zusätzlich schicken wir Ihnen gerne unseren Adressaufkleber oder Informationen über die Arbeit von Wertewandel – soziale Innovationen und demokratische Entwicklung e.V. zu.

Schreiben Sie uns an oder rufen Sie uns an unter Tel +49 (0)30 403 67 157-8.

Ihnen wurde die Zahlung einer Geldbuße auferlegt? Bei Wertewandel – soziale Innovationen und demokratische Entwicklung e.V. kommt Ihre Bußgeldzahlung der Stärkung von Zukunftsprojekten zugute, die einen relevanten Beitrag zu gleichwertigen Lebensverhältnissen leisten.

 

Bankverbindung: 

Empfänger: Wertewandel e. V.
IBAN: DE27 4306 0967 1234 6594 00
BIC: GENODEM1GLS
GLS Gemeinschaftsbank eG

 

Bitte beachten Sie: 

  • Geben Sie bei allen Zahlungen die Behörde und das Aktenzeichen an. Denn nur dann sind wir in der Lage, Ihre Zahlung zuzuordnen und das Gericht zeitnah– zu Ihrer Entlastung– zu informieren.
  • Den Eingang Ihrer Zahlung müssen wir dem Gericht bestätigen. Auch nicht gezahlte Bußgelder melden wir dem Gericht nach Ablauf der angegebenen Frist.
  • Wir dürfen Ihnen für Ihre Zahlung keine Spendenbescheinigung ausstellen. Das heißt, Sie können Ihre Zahlung steuerlich nicht geltend machen.
  • Falls Sie über eine Ratenzahlung oder den Aufschub der Zahlung verhandeln möchten, wenden Sie sich bitte direkt an das Gericht.

 

Haben Sie aus Versehen vergessen die Behörde und/oder das Aktenzeichen anzugeben? Haben Sie weitere Fragen? Bitte rufen Sie unter +49 (0)30 403 67 157-8 an oder schreiben sie uns an .

Schlagen Sie Wertewandel e. V. zum Empfang von Bußgeldern vor!

Sie arbeiten als Schöff*in, sind anderweitig in der Justiz tätig oder haben Kontakte zu diesem Arbeitsfeld? Ihnen liegt der Einsatz für Chancengleichheit und Zukunftsfähigkeit in allen Regionen am Herzen?
Dann schlagen Sie doch bitte bei Gelegenheit Wertewandel e. V. für den Empfang von Geldauflagen vor.

Kontakt:
+49 (0)30 403 67 157-8